Verhalten versus Tätigkeit
27. August 2011 - 09:59 UhrIn diesem Blog habe ich mehrfach /1/ auch das Problem erörtert, welches Begriffssystem erforderlich wäre, in das die Kategorie des Willens sinnvoll eingeordnet werden kann. In einem kürzlich in der Zeitung Main-Post publizierten Interview äußert sich Prof. M. Heisenberg dazu wie folgt:
„Ich habe immer vermieden, mich ĂĽber Willensfreiheit auszulassen. Ich kann als Neurobiologe etwas zur Verhaltensfreiheit beitragen. … Verhalten ist grundsätzlich aktiv. (Hervorhebung von mir – G.L.) Der Begriff der Aktivität ist mir sehr wichtig. Aktivität bedeutet, dass das Verhalten im Organismus entstehen kann und dass das Verhalten nicht notwendigerweise eine Antwort auf etwas anderes ist. Also nicht notwendigerweise eine Reaktion. Dass ein Lebewesen „von sich aus“ etwas tut, war in der Wissenschaft lange Zeit umstritten nach dem Motto: Von nichts kommt nichts.“
Dem muss man entgegen halten: Verhalten ist grundsätzlich – per definitionem - nicht aktiv! Das biologische Erklärungsprinzip „Verhalten“ ist dazu angelegt, das kausalistische Paradigma für die Verhaltensbiologie aufzubereiten. Das Begriffspaar „Reiz - Reaktion“ fungiert in der Verhaltensbiologie als Platzhalter für das Begriffspaar „Ursache – Wirkung“. Die Darstellung jedes Verhaltens erfordert so die Angabe seiner Ursache, des auslösenden Reizes. Deshalb ist der Begriff des aktiven Verhaltens eine klassische contradictio in adiecto, mit dem Prädikat „aktiv“ wird dem Verhalten ein Merkmal zugeschrieben, das zuvor in der Definition ausgeschlossen wurde.
Das behavioristische Erklärungsprinzip entstand als die behavioristische Antwort (Watson, Skinner u.a.) auf die tierpsychologische Bearbeitung der tierischen Handlungsweisen. Die Ethologie (Heinroth, Lorenz, Tembrock u.a.) versuchte vor allem mit dem Instinktbegriff die aktive Seite tierischer Handlungsweisen zu artikulieren. Heute fristet die Ethologie ein Schattendasein als Nische in der Verhaltensbiologie. Das wohl auch darum, weil sie versuchte, ihre Ideen in der Terminologie der behavioristischen Verhaltensbiologie zu formulieren und darauf verzichtete, ein grundsätzlich eigenständiges Begriffssystem zu entwickeln. Dem Begriff des aktiven Verhaltens dürfte das gleiche Schicksal bevorstehen.
Das Bedürfnis für die Konstruktion eines Begriffs wie des aktiven Verhaltens entspringt einer Entwicklung der Verhaltensbiologie, wie sie von Kuhn an vielen Beispielen paradigmatisch beschrieben worden ist. Wenn empirische Daten nicht mehr in das herrschende Paradigma passen, werden sie zunächst als „Gegenbeispiele“ abgelegt und, wenn sie sich mehren, durch Hilfskonstruktionen (von Kuhn „ad hoc-Modifizierungen“ /4/ genannt) der bestehenden Theorie angepasst.
Die mit Hilfe der Hilfskonstruktion „aktives Verhalten“ einzuordnenden empirischen Daten wurden von Heisenberg (1983), Brembs u.a (2007) gewonnen. Brembs operiert mit dem Begriff des freien Willens und plädiert (2011) dafür, den Begriff des freien Willens zu einer naturwissenschaftlichen Kategorie zu entwickeln. Dabei schlägt er als begrifflichen Rahmen für dies Kategorie den Begriff „Selbst“ vor. Dazu habe ich bereits gepostet.
Ein begrifflicher Rahmen, dem die Aktivität der Aktionen der Lebewesen immanent ist, ist der Begriff der Tätigkeit. Dieser Begriff wurde von Leont´ev als Erklärungsprinzip für die Aktionen der Lebewesen vorgeschlagen. In diesem Erklärungsprinzip werden die Lebewesen als Subjekte beschrieben. Subjekte sind in diesem Begriffssystem physikalische Konstellationen, die mit den Begriffen und Termini der Thermodynamik beschrieben werden können./7/ Damit wird die Kategorie des Subjekts aus der alleinigen Domäne der Gesellschaftswissenschaften befreit und zu einer naturwissenschaftlich bearbeitbaren Kategorie entwickelt. Zugleich – und darin besteht das Hauptanliegen Leont´evs – ermöglicht sie den begrifflichen und terminologischen Apparat, mit dem die Herausbildung menschlicher Subjekte im Verlauf der Evolution widerspruchsfrei dargestellt werden kann.
Im Unterschied zum biologischen Begriff der Verhaltens ist wird die Tätigkeit per definitionem als aktive Leistung (menschlicher wie nicht menschlicher) Subjekte aufgefasst und braucht nicht als zusätzliches Merkmal hinzugefügt werden. Die Formulierung „aktive Tätigkeit“ wäre ein Pleonasmus.
Im Verlauf dieser Entwicklung hat die „Wille“ zu nennende Eigenschaft der Lebewesen mannigfache Veränderungen erfahren und ist in den verschiedensten Ausprägungen anzutreffen, für die geeignete Begriffe und Termini erst noch zu entwickeln sind.
Um Lebewesen als Subjekte zu verstehen, muss die Biologie also ihre grundlegenden Erklärungsprinzipien ändern. „Tätigkeit“ ist nicht nur das Erklärungsprinzip für das, was man heute „Verhalten“ nennt, sondern beispielsweise auch für das, was man „Stoffwechsel“ nennt. Das auszuführen, würde hier aber zu weit führen.
/1/ Subjekt und Instinkt II, Der freie Wille und die Physik, Haben Tiere Bewusstsein?, Wenn die Fliege aber keine Lust hat…
/2/ Die Freiheit der Fruchtfliege, Interview mit M. Heisenberg in der Main-Post vom 31.7.2011
/3/ Kuhn, Thomas S. (1973): Die Struktur wissenschaftlicher Revolutionen, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main, S. 91)
/4/ Heisenberg, Martin (1983): Initiale Aktivität und Willkürverhalten bei Tieren, Naturwissenschaften, S. 70 bis 78
/5/ Brembs. B. u.a.(2007) Order in Spontaneous Behavior. PLoS ONE 2(5): e443. doi:10.1371.
/6/ Brembs, B. (2011) Towards a scientific concept of Free Will as a biological trait: spontaneous actions and decision-making in invertebrates Proc. R. Soc. B 22 March 2011 vol. 278 no. 1707 930-939
/7/ Mit der weiteren Ausarbeitung der physikalischen Eigenschaften des Subjektbegriffs habe ich mich auf meiner Website z.B. hier befasst.
/8/ Wörtlich sagt er, „dass ein Individuum frei ist, so oder so zu handeln, und dass die Zukunft offen ist. Für mich war einer der Leitgedanken: Wenn wir diese Freiheit haben, muss sie in der Evolution entstanden sein, muss es eine Naturgeschichte dazu geben. Und etwas so Grundsätzliches sollte – stammesgeschichtlich betrachtet – sehr alt sein.“
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